Park Berkenrhode
Park Berkenrhode

Parkregeln Park Berkenrhode

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und RECRON-Bedingungen.

Diese Parkregeln sind integraler Bestandteil des Mietvertrags und gelten für alle Gäste und Besucher des Parks Berkenrhode. Die Einhaltung dieser Regeln ist verpflichtend.

Bei Verstößen gegen diese Parkregeln, Störung von Ruhe oder Sicherheit oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals kann der Zugang zum Park und/oder zur Unterkunft mit sofortiger Wirkung verweigert werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

1. Art des Aufenthalts und Aufenthaltsdauer

  • Park Berkenrhode ist ein Ferienpark und ausschließlich für Erholungszwecke bestimmt.
  • Ein Aufenthalt für Arbeitszwecke, Personalunterbringung oder als Basis für Tätigkeiten ist nicht gestattet.
  • Die Unterkunft darf nicht als vorübergehender Wohnsitz genutzt werden.
  • Ein Aufenthalt darf maximal drei (3) aufeinanderfolgende Wochen dauern.
  • Die Umgehung dieser Regel durch mehrere Buchungen ist nicht erlaubt.
  • Bei Verstoß kann der Aufenthalt ohne Rückerstattung beendet werden.

2. Ruhe und Verhalten

  • Nachtruhe gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr. Lärm und Partys sind nicht erlaubt.
  • Veranstaltungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
  • Anweisungen des Personals sind zu befolgen.

3. Belegung und Nutzung

  • Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
  • Untervermietung ist nicht erlaubt.
  • Nutzung nur zu Erholungszwecken.

4. Sicherheit und Brandschutz

  • Rauchen und Dampfen in Unterkünften ist verboten.
  • Zusätzliche Reinigungskosten können berechnet werden.
  • Fritteusen und Tischgrills sind nicht erlaubt.
  • Grillen nur mit Gas und bei erlaubter Naturcode.
  • Offenes Feuer ist verboten.
  • E-Fahrzeuge nur an Ladestationen laden.
  • Keine Änderungen an elektrischen Anlagen.

5. Feuerwerk

Feuerwerk ist verboten. Bei Verstoß droht sofortiger Ausschluss.

6. Verkehr und Parken

  • Schrittgeschwindigkeit im Park.
  • Fußgänger haben Vorrang.
  • Autoverkehr 07:00–23:00 Uhr.
  • Kinder dürfen Parkplätze nicht als Spielplatz nutzen.

7. Drohnen

  • Drohnen nur mit Genehmigung erlaubt.

8. Schwimmbad

  • Nutzung auf eigene Gefahr.
  • Keine Aufsicht vorhanden.
  • Eltern sind verantwortlich.
  • Keine Haftung für Verlust oder Schäden.

9. Gewässer

  • Betreten verboten.

10. Spielplätze

  • Nur für Kinder.
  • Eigene Verantwortung.

11. Haustiere

  • Nur nach Vereinbarung erlaubt.
  • Nicht auf Möbeln.
  • Leinenpflicht.
  • Hinterlassenschaften entfernen.

12. Nutzung Unterkunft

  • Schäden sofort melden.
  • Möbel nicht verschieben.
  • Keine Zelte (außer Kinderspielzelte).
  • Keine Nacktrekreation.

13. Abfall

  • Müll trennen.
  • Papier, Glas, Grün- und Restmüll.

14. Haftung

  • Gäste haften für Schäden.
  • Zutritt bei Notfällen erlaubt.
  • Keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit.

15. Schlussbestimmung

In nicht geregelten Fällen entscheidet die Parkleitung.